Steiermärkisches Web-Zugangsgesetz
Auf öffentlichen Internet-Seiten und Handy-Anwendungen
findet man wichtige Informationen.
Zum Beispiel auf Internet-Seiten vom Land Steiermark,
von Gemeinden oder von Krankenkassen.
Es gibt dazu ein neues Gesetz.
In diesem Gesetz steht:
Öffentliche Internet-Seiten und Handy-Anwendungen
müssen barrierefrei sein.
Die Menschen müssen
- die Internet-Seiten und Handy-Anwendungen
- gut bedienen können und
- die Informationen leicht lesen und verstehen können.
Die Gleichbehandlungs-Beauftragte
kümmert sich jetzt auch darum,
wenn sich jemand nicht an dieses neue Gesetz hält.
Dann macht sie einen Vorschlag,
was geschehen muss.