Steiermärkisches Webzugangsgesetz
Ombudsstelle der Gleichbehandlungsbeauftragen - Neue Beschwerdestelle - barrierefreier Onlinezugang
Mit 1. Juli 2019 tritt das Steiermärkische Web-Zugangsgesetz - StWZG in Kraft.
Das StWZG regelt den Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Landes Steiermark, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Websites und mobile Anwendungen dieser sind barrierefrei, d.h. wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, zu gestalten. Auf den Websites ist eine diesbezügliche Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen.
Mit diesem Gesetz wurde die EU - Richtlinie Nr. 2016/2012 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt.
Die Gleichbehandlungsbeauftrage hat nunmehr auch Beschwerden betreffend der Verletzung gegen die Bestimmungen des neuen StWZG entgegenzunehmen und zu prüfen. Bei berechtigter Beschwerde kann sie Handlungsempfehlungen aussprechen und Maßnahmen vorschlagen.
Das zurzeit geltende Web-Zugangsgesetz steht hier für Sie zum Download bereit:
Steiermärkisches Webzugangsgesetz