Belästigung
Belästigung am Arbeitsplatz
Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Kleinigkeit! Belästigung kann Folgen haben: Es kann Folgen am Arbeitsplatz haben und auch zu einer Anzeige kommen.
Viele Menschen erkennen nicht, dass Belästigung am Arbeitsplatz ein Problem ist. Diese Menschen nehmen dieses Problem nicht ernst und sagen, Belästigung sei unbedeutend.
Betroffene Menschen sagen oft nichts. Diese Menschen haben oft Angst vor Demütigung oder noch mehr Nachteilen. Betroffene Personen leiden aber unter schweren Folgen. Oft haben sie Depressionen oder Angstzustände. Belästigung macht krank und sorgt für schlechte Stimmung im Betrieb.
Was macht die Gleichbehandlungs-Beauftragte?
- Die Gleichbehandlungs-Beauftragte berät Opfer, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt. Sie informiert die Opfer über psychische Betreuung. Sie unterstützt die Opfer, wenn es ein Verfahren wegen Belästigung gibt.
- Wenn eine Beamtin oder ein Beamter eine andere Person belästigt, muss die Gleichbehandlungs-Beauftragte eine Anzeige bei der Disziplinar-Kommission machen. Das Opfer muss dieser Anzeige schriftlich zustimmen.
- Wenn es den Verdacht gibt, dass eine Beamtin oder ein Beamter eine andere Person belästigt, muss die Gleichbehandlungs-Beauftragte Namen und Anschrift des Opfers an das Gewaltschutzzentrum Steiermark weiterleiten.
- Die Gleichbehandlungs-Beauftragte kann einen Antrag stellen, dass die Gleichbehandlungs-Kommission ein Gutachten macht. Dazu muss das Opfer nachweislich zustimmen.
Es gibt Richtlinien über den Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz. Sie können sie hier herunterladen:
LINK Richtlinien (sexuelle) Belästigung
Hinweis:
Die Gleichbehandlungs-Beauftragte berät und unterstützt Sie bei allen Arten von Belästigung:
- Wenn Sie sexuell belästigt werden.
Dazu gehören Berührungen, die Sie nicht wollen,
aber auch sexuelle Witze oder Anspielungen. - Wenn Sie wegen Ihres Geschlechts belästigt werden.
- Wenn Sie wegen Ihrer Herkunft belästigt werden.
- Wenn Sie wegen Ihrer Religion oder Ihrer Weltanschauung belästigt werden.
- Wenn Sie wegen einer Behinderung belästigt werden.
- Wenn Sie wegen Ihres Alters belästigt werden.
- Wenn Sie wegen Ihrer sexuellen Orientierung belästigt werden.