Gleichstellung
Das Landes-Gleichstellungsprogramm
Gemäß § 16 Abs. 1 Steiermärkischen Landes-Gleichbehandlungsgesetz, StLGBG 2023, LGBl. Nr. 46/2023 hat die Steiermärkische Landesregierung ein Gleichstellungsprogramm für den Steirischen Landesdienst verordnet, welches mit 1. August 2024 in Kraft getreten ist. (LGBl. Nr. 71 /2024)
Im Landes-Gleichstellungsprogramm wurde festgelegt, welche Maßnahmen durchzuführen sind, um eine bestehende Unterrepräsentation oder bestehende Benachteiligung von Frauen und Männern zu beseitigen.
Ziele des Landes-Gleichstellungsprogrammes sind:
- die Chancengleichheit in Beschäftigung und Beruf zu verbessern
- die Förderung einer gleichberechtigten Beteiligung von Frauen und Männern in allen Entscheidungsstrukturen
- die Überwindung rollenspezifischer Arbeitsteilung
- die bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
- den Zugang zu Aus- und Weiterbildung für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht sowie für Bedienstete mit Betreuungspflichten zu erleichtern
- Bewusstseinsbildung zum Thema Gleichstellung und Chancengleichheit
- Aufstiegschancen verbessern
- Ausgleich bei sozialer Verantwortung: Gleichverteilung sozialer Verantwortung zwischen Frauen und Männern, um Benachteiligungen aus Betreuungspflichten möglichst auszuschließen. Akzeptanz der Inanspruchnahme von Karenz bzw. Teilzeitarbeit auf Grund familiärer Betreuungsverpflichtungen durch Männer erhöhen.
- die Prävention von sexueller Belästigung durch Bewusstseinsbildung
Die Steirischen Gemeinden und Gemeindeverbände haben ebenso auf die Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen oder Männern an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten sowie von bestehenden Benachteiligungen von Frauen und Männern im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken und Gleichstellungsprogramme zu erlassen.
Für die Ausarbeitung der Gleichstellungsprogramme und die Beantwortung etwaiger Fragen stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung!
Link Gleichstellungsprogramm: