Was sind die Themen der Gleichbehandlung?
Das Recht auf Gleichbehandlung ist mittlerweile in einem Gesetz vorgeschrieben. In der Steiermark, in Österreich und in vielen anderen Ländern auf der Welt.
Aber die Forderung ist nicht neu: Im Jahr 1945 wurde die UNO gegründet. Ihre Aufgaben sind vor allem Frieden, Menschenrechte und internationale Zusammenarbeit. Schon im Gründungsvertrag steht im Artikel 1 als wichtigstes Ziel, die „Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen".
Vor der EU gab es die Europäische Gemeinschaft. Auch im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft gab es einen ausdrücklichen Schutz vor Diskriminierung aus bestimmten Gründen: wegen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Orientierung.
In Österreich gibt es seit dem Jahr 1993 das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Im Jahr 2004 wurde es erweitert: Die Gründe für Diskriminierung aus dem EU-Vertrag kamen dazu. Das war auch die Grundlage für das neue Steiermärkische Landes-Gleichbehandlungsgesetz, das seit November 2004 gültig ist.
Diese Gesetze müssen auch im öffentlichen Leben umgesetzt werden. Darum kümmert sich die Steiermärkische Gleichbehandlungs-Beauftragte. Sie unterstützt und berät Bürgerinnen und Bürger, wenn es Fälle von Diskriminierung oder den Verdacht auf Diskriminierung gibt.
Aber das ist nicht alles. In den letzten Jahren sind viele neue Themen und Aufgaben dazugekommen. Wir müssen sie alle bedenken, wenn wir uns mit Gleichbehandlung beschäftigen und erreichen wollen, dass diese in allen Bereichen des Lebens selbstverständlich wird. Vor allem geht es dabei um
- Gleichstellung
- Vielfalt der Menschen,
- Belästigung und die
- Beseitigung von ungleicher Behandlung von Frauen und Männern.
Die einzelnen Themengebiete zeigen, was genau die Aufgaben der Gleichbehandlungs-Beauftragten sind. Wenn Sie mehr zu den einzelnen Themen erfahren wollen, klicken Sie die Begriffe (im Balken links oben) an.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit an das Team der Gleichbehandlungs-Beauftragten!