Themengebiete
Im 21. Jahrhundert angelangt hat das Recht auf Gleichbehandlung auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene legislativen Einzug gefunden. Bereits im Gründungsvertrag der Vereinten Nationen von 1945 wird in Artikel 1 die „Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen" als vorrangiges Ziel definiert.
Auch im Rahmen des Europäischen Gemeinschaftsvertrages besteht ein ausdrücklicher Diskriminierungsschutz in Hinblick auf die Diskriminierungstatbestände des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religions- oder Glaubensüberzeugung, der Behinderung, des Alters und der sexuellen Orientierung.
Im Jahr 2004 wurde das seit dem Jahr 1993 bestehende Österreichische Bundes- Gleichbehandlungsgesetz um die in der EU Richtlinie genannten Diskriminierungsgründe erweitert. Auf dieser Grundlage trat im November 2004 auch das neue Steiermärkische Landes-Gleichbehandlungsgesetz in Kraft.
Um diese Gesetzgebungen im öffentlichen Leben zu wahren nimmt sich die Steiermärkische Gleichbehandlungsbeauftragte der Aufgabe an, Bürgerinnen und Bürger im Falle von Diskriminierungen oder dem Verdacht auf eine Diskriminierung, rechtlich-beratend zur Seite zu stehen.
Doch damit nicht genug - rund um das Thema "Gleichbehandlung" hat sich in den letzten Jahren eine Fülle an Aufgabenbereichen bzw. Themengebieten entwickelt, die in ihrer gemeinsamen Berücksichtigung erst zu einer umfassenden Bearbeitung, Wahrnehmung und letztendlich Etablierung von gelebter "Gleichbehandlung" führen - gemeint sind hierbei im Großen und Ganzen die Bereiche Gleichstellung, Diversity, Belästigung und Gender-Mainstreaming.
Diese einzelnen Themengebiete skizzieren das konkrete Tätigkeitsfeld der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten. Um mehr über die einzelnen Themenbereiche zu erfahren, klicken Sie die Begriffe, im Balken links oben, nacheinander an. Bei Fragen steht Ihnen das Team der Gleichbehandlungsbeauftragten jederzeit gerne zur Verfügung!