Alle Menschen müssen gleich behandelt werden.
Das steht auch im steiermärkischen
Landes- Gleichbehandlungs-Gesetz.
In diesem Gesetz steht zum Beispiel auch:
Alle Menschen müssen Zugang
zu Gesundheits-Maßnahmen des Landes
oder einer Gemeinde haben.
Mehr Informationen finden Sie hier.